Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Leistungsbedingungen der Aggerservice GmbH

1. Vertragsabschluss

1.1. Alle Vertragsangebote des Kunden bedürfen unserer schriftlichen oder textlichen Vertragsbestätigung. Der Vertrag kommt erst mit einer solchen Bestätigung zustande. Mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns nachträglich schriftlich oder in Textform bestätigt werden.
1.2. Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Leistungsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen bzw. eine Ausführung der Lieferung/Leistung erfolgt.

2. Preise und Kosten

2.1. Die in der Vertragsbestätigung genannten Preise verstehen sich, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist und der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, als Nettopreise zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung, Zoll, Fracht und Transport sind in den genannten Preisen nicht enthalten.
2.2. Kosten für die Lieferung einschl. Verpackung, Zoll, Fracht und Transport fallen von der Versandstation dem Kunden zur Last. Auf Wunsch des Kunden abgeschlossene Transportversicherungen und sonstige Versicherungen der Ware gehen ebenfalls zu dessen Lasten. Die Fracht wird nach den am Tage der Berechnung gültigen Frachtsätzen vergütet.
2.3. Die Wahl des Versandweges und der Versandart bleibt uns überlassen. Jede Erhöhung der Frachtkosten durch eine auf Wunsch des Kunden erfolgte nachträgliche Änderung der Verpackungsart, des Frachtweges o.ä. hat der Kunde zu tragen.

3. Gefahrübergang

3.1. Die Gefahr geht gemäß §§ 447 Abs. 1, 644 Abs. 2 BGB mit Auslieferung an die Transportperson auf den Kunden über. Ist der Kunde kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, gilt dies auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. § 475 BGB bleibt unberührt.
3.2. Wird die Lieferung/Leistung auf Wunsch des Kunden direkt vom Hersteller an diesen versandt, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Lieferung/Leistung das Herstellerwerk verlässt. Ziffer 3.1 Satz 2 gilt entsprechend.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Ist der Kunde Kaufmann, so gilt:
4.1.1. Die Lieferung ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Die Untersuchungspflicht besteht auch dann, wenn Auswahlmuster übersandt sind. Unterbleibt die Prüfung, so ist jegliche Gewährleistungspflicht für Mängel der Ware ausgeschlossen.
4.1.2. Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 7 Werktagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns eingeht. Verborgene Mängel, die bei unverzüglicher Untersuchung nicht zu entdecken sind, können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige innerhalb von 1 Jahr nach der Absendung der Ware bei uns eingegangen ist.
4.1.3. Ziffer 4.1.1 Satz 3 und Ziffer 4.1.2 Satz 1 gelten nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
4.1.4. Entsprechendes gilt im Fall der Leistung. Hier hat der Kunde die Leistung unverzüglich einer Funktionsprüfung zu unterziehen.

4.2. Ist der Kunde kein Kaufmann, so gilt:
4.2.1. Der Kunde hat im Fall der Lieferung die Ware nach Erhalt unverzüglich auf äußere Beschädigung hin zu untersuchen und uns im Fall der Beschädigung unverzüglich zu informieren.
4.2.2. Treten im Fall der Lieferung später unentdeckte Mängel auf, so hat uns der Kunde hiervon ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung Mitteilung zu machen.
4.2.3. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Mitteilung, so haftet er für durch die Verzögerung möglicherweise eintretende weitere Schäden im Rahmen des Mitverschuldens.
4.2.4. Entsprechendes gilt im Fall der Leistung. Hier hat der Kunde die Leistung unverzüglich einer Funktionsprüfung zu unterziehen.
4.2.5. § 475 BGB bleibt unberührt.

5. Gewährleistungsfristen

5.1. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d § 14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist bei Leistung und Lieferung neuer Sachen 1 Jahr und ist bei Lieferung gebrauchter Sachen ausgeschlossen. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Sache im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs weiter, so bleiben seine Rückgriffsansprüche aus § 478 BGB – abweichend von den in Satz 1 genannten Fristen – unberührt.
5.2. Ist der Kunde kein Unternehmer i.S.d § 14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist bei Leistung und Lieferung neuer Sachen 2 Jahre und bei Lieferung gebrauchter Sachen 1 Jahr.
5.3. Abweichend von Ziffer 5.1 und 5.2 beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen i.S.d § 438 Abs. 1 Nr.2 und § 634a Abs. 1 Nr.2 BGB 5 Jahre für neue Materialien und Bauwerke. In den Fällen, in denen die VOB/B insgesamt Vertragsbestandteil geworden ist, gilt abweichend von Satz 1 eine 2-jährige Verjährungsfrist für die dort genannten Lieferungen/Leistungen.

6. Gewährleistungsumfang, Mängel

6.1. Ist die Lieferung/Leistung mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl grundsätzlich zu einer 2-maligen Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung/-leistung berechtigt. § 635 Abs. 3 bleibt unberührt.
6.2. Der Kunde ist erst nach erfolgloser oder fehlgeschlagener Nachbesserung oder fehlerhafter Nachlieferung berechtigt, im Fall der Lieferung Nacherfüllung nach seiner Wahl, die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung), oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen. Im Fall der Leistung ist der Kunde darüber hinaus berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. In den Fällen der §§ 439 Abs. 3 und 635 Abs. 3 ist der Kunde abweichend von Satz 1 sofort berechtigt, die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung), oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen.

7. Haftungsbegrenzung/-ausschluss, höhere Gewalt

7.1. Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn ein Schaden
7.1.1. durch unsere schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden, wobei vertragswesentlich solche Pflichten sind, die maßgeblich für den Vertragsabschluss waren und auf dessen Einhaltung der Kunde vertrauen durfte, oder
7.1.2. auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
7.2. Haften wir gemäß Ziffer 7.1.1 für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsabschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten.
7.3. In den Fällen der Ziffer 7.2 haften wir nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
7.4. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 7.1 bis 7.3 gelten sinngemäß auch für unsere Mitarbeiter und Beauftragten.
7.5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Insoweit haften wir entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen bleibt ebenfalls unberührt.
7.6. Treten Ereignisse ein, die uns an der Lieferung/Leistung hindern, ohne dass wir dies zu vertreten haben, wie höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Krieg, Versandsperren, Eingriffe staatlicher Behörden oder ähnliche Umstände, so entfällt unsere Lieferungs-/Leistungspflicht für die Dauer des Bestehens des Hinderungsgrundes. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Kunden stehen in diesem Fall keinerlei Schadenersatzansprüche gegen uns zu.
7.7. Wir haften nicht für Lieferzeitverzögerungen die durch die in Ziffer 7.6 genannten Umstände oder dadurch entstehen, dass der Kunde nach Abgabe der Vertragsbestätigung Änderungen des Vertrages wünscht.

8. Annahmeverzug des Kunden

Gerät der Kunde mit der Annahme der ordnungsgemäß erbrachten Lieferung/Leistung in Verzug, so können wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen.

9. Zahlungsfrist

Die Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Zugang.

10. Zahlung der Vergütung, Aufrechnung

10.1. Alle Kosten für die Übermittlung des geschuldeten Rechnungsbetrages an uns trägt der Kunde. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass Wechsel, Schecks oder andere zahlungshalber gegebene Papiere rechtzeitig vorgelegt oder zu Protest gegeben werden. Jede Leistung erfüllungshalber durch Kunden bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
10.2. Die Gefahr der Übermittlung des Rechnungsbetrages an uns oder an die von uns angegebene Zahlstelle trägt der Kunde.
10.3. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Rechnungsbetrages ist erst erfüllt mit dem Eingang des Betrages bei uns, bei unserer Zahlstelle oder mit dem Eingang auf unserem Bank- oder Postscheckkonto.
10.4. Der Kunde kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn sie rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bisheriger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache unser Eigentum.
11.2. Der Kunde ist jederzeit widerruflich berechtigt, die gelieferten Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden. Die Verarbeitung oder die Verbindung erwerben wir Miteigentum an den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen entsprechend dem Wertverhältnis der gelieferten Gegenstände.
11.3. Der Kunde ist jederzeit widerruflich berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Er tritt bereits heute seine Forderungen aus den Weiterveräußerungen an uns ab. Steht die Ware in unserem Eigentum oder im Eigentum dritter Personen, so tritt uns der Kunde die Forderungen aus dem Verkauf zu demjenigen Bruchteil ab, der unserem Miteigentumsanteil entspricht. Wir nehmen die Abtretungen gemäß Satz 1 und Satz 2 bereits heute an.
11.4. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt.
11.5. Der Kunde ist solange berechtigt und verpflichtet, an uns abgetretene Forderungen einzuziehen, als wir diese Ermächtigung nicht aus¬drücklich widerrufen.
11.6. Der Kunde hat die Ware sorgfältig zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Diebstahl und Feuer zu versichern.

12. Vorzeitige Vertragskündigung bei Leistungen

12.1. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
12.2. Wird aus einem Grund gekündigt, den wir nicht zu vertreten haben, können wir ungeachtet des Rechts auf Nachweis eines höheren Schadens – neben der vollen Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen – hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung eines Abzugs für ersparte Aufwendungen ohne Nachweis 60% der hierfür vereinbarten Vergütung verlangen. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden unbenommen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist unser Firmensitz. Gerichtsstand ist Gummersbach, sofern der Kunde kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen.

14. Teilunwirksamkeit

Sollte eine ohne mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrags nicht berührt.

15. Rechtswahl

Die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.